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AGB

Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen gelten für den gesamten Geschäftzsverkehr der Fotografin Nicky Wahle. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

2. ‘Lichtbilder’ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

Vertragsschluss

1. Die Fotografin unterbreitet dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot. An dieses Angebot ist die Fotografin 2 Wochen gebunden.

2. Der Auftraggeber nimmt, sofern nichts anderes vereinbart, das Angebot der Fotografin via E-Mail oder ansonsten mittels schriftlicher Erklärung an. Sollte die Erklärung der Fotografin nach der unter Ziffer 1. genannten 2 Wochen-Frist zugehen, so stellt dies ein neues Angebot an die Fotografin dar. Diese erklärt dann unverzüglich, längstens jedoch binnen 1 Woche, die Annahme oder Ablehnung des Vertrages.

3.  Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Bis zu drei Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung derTerminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin/ vom Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.

Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin/ dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin/dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bildrechte

1.   Die Bildrechte bleiben bei der Fotografin Nicky Wahle .

2.   Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die einfachen Nutzungsrechte. Dieses beinhaltet 

ausschließlich die private Nutzung des Bildmaterials.

3.  Eine Weitergabe der Bilder an andere Dienstleister für kommerzielle Zwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.

4. Werden die Bilder vom Auftraggeber im Internet 

(z.B. Facebook  etc. ) ausgestellt, muss die Urheberschaft der Fotografin Nicky Wahle an den Bildern durch den Zusatz:

© www.nickywahle-photography.de , oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebookseite : facebook.com/nickywahlephotography oder Instagramseite : 

instagram.com/nickywahle.photography , deutlich erkennbar gemacht werden. 

5.  Das Bearbeitungsrecht nach §23 UrhG liegt nur der Fotografin vor. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Bild- & Bearbeitungsstil der Fotografin Nicky Wahle informiert. Jegliche Manipulation oder Verkauf der Fotos ist nicht gestattet. 

6.   Die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. 

7.  Die Fotografin Nicky Wahle ist bei Hochzeitsfotografien berechtigt die aus dem jeweiligen Paket bearbeiteten Bilder für Zwecke der Eigenwerbung (Facebook, Homepage, Flyer etc. ) zu nutzen. Ist dies nicht gewünscht, können die Veröffentlichungsrechte für 250€ gekauft werden. 

8.  Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

Honorar

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stunden- bzw. Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale festgelegt;  

Nebenkosten sind in einem Pauschalangebot enthalten; andernfalls sind sie vom Auftraggeber zu tragen.

2. Kosten sind am Tag des Shootings in bar oder spätestens binnen  2 Wochen nach Rechnungsstellung zu begleichen,  soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Exklusivrecht

1. Nicky Wahle Photography muss die einzige professionelle Fotografin am besagten Hochzeitstag sein. Sie wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme  anderer Geräte verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von 

Eingreifen Fremder nicht zustanden kamen bzw. das Bild gestört haben . 2.  Die Fotografin Nicky Wahle ist bei Shootings & den Brautpaaraufnahmen die einzige Fotografin . 

Pflichten der Fotografin

1. Die Fotografin verpflichtet sich alle ihr im Rahmen des Auftrages bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Die Fotografin übergibt dem Auftraggeber ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hochauflösenden JPEG oder aber einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten ( RAW ) ist ausgeschlossen.

3. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist der Fotografin nicht geschuldet. Diese hat allerdings das Recht die digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis ihrer Urheberschaft zu behalten.

4. Die Fotografin liefert die fertigen bearbeiteten Bilddateien in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 6 Wochen nach Termin ab. 

Datenschutz

1.      Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. 

2.   Die Fotografin bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie).

An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

Ausfallhonorar / Schadensersatz

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis zum Gesamtpreis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden,- bzw. Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

Haftungsausschuss

1.    Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

2.  Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Nicky Wahle Photography ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. 

3)  Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher (Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.  Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt 

( Unfall, Krankheit, Verkehrsstörungen, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc. ) nicht möglich den Auftrag auszuführen, pünktlich zum 

vereinbarten Termin zu erscheinen oder die Bilder 

innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzanforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin.

Die Fotografin bemüht sich jedoch in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu finden. 

4  Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

Ausfallhonorar / Schadensersatz

1.     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2   Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

3.   Die Fotografin ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen.

Darüber hinaus ist die Fotografi nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

4.   Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

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